Unsere AGB´s

 PRÄAMBEL 

Die QOOAD hat ihren Sitz in Maintal 63477, Am Bootshafen 4 und ist telefonisch unter 06181- 2995991 erreichbar. Das Unternehmen betreibt das QOOAD Sharing-Konzept QOOAD Mobility (im Folgenden als „QOOAD“ bezeichnet) und vermietet Quads innerhalb eines definierten Geschäftsgebiets an registrierte Kunden gegen Entgelt. Diese Vermietung erfolgt gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 

Durch die Registrierung bei QOOAD (im Folgenden als „Hauptvertrag“ bezeichnet) erhält der Kunde die Berechtigung, die Kraftfahrzeuge gemäß den Bestimmungen der AGB nach Abschluss eines Einzelmietvertrags zu nutzen. Der Hauptvertrag und der Einzelmietvertrag werden zusammen als „Verträge“ bezeichnet. Die QOOAD ist der Rechtsträger des QOOAD Konzepts und ist daher gemäß den AGB befugt und verpflichtet. 

In den AGB wird, sofern QOOAD erwähnt wird und es um Rechte und/oder Pflichten geht, immer die QOOAD gemeint. 

§ 1 Inhalt 

Abschnitt 1 

Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 

Diese AGB finden Anwendung auf die Registrierung und Führerscheinverifizierung (Hauptvertrag) sowie auf die Anmietung der Kraftfahrzeuge (Einzelmietverträge). Sie gelten ohne Ausnahme, es sei denn, QOOAD stimmt ausdrücklich abweichenden Bestimmungen des Kunden zu, die diesen AGB entgegenstehen. QOOAD behält sich außerdem das Recht vor, ergänzende Bedingungen für die Nutzung der Kraftfahrzeuge neben diesen AGB festzulegen. Die Hinweise zum Datenschutz, die auf der Website von QOOAD einsehbar sind, sind zusätzlich gültig. 

Abschnitt 2: Änderungsbefugnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 

QOOAD behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit angemessen zu ergänzen oder zu ändern, insbesondere in Bezug auf zukünftige Einzelmietverträge. Die Kunden von QOOAD werden rechtzeitig über solche Ergänzungen und Änderungen in schriftlicher Form informiert, und diese werden auf der Website von QOOAD veröffentlicht. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von vier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch einzulegen. Falls kein Widerspruch innerhalb dieser Frist eingelegt wird, gelten die geänderten AGB als vom Kunden akzeptiert. Die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs ist maßgeblich. Die Benachrichtigung über Ergänzungen und Änderungen enthält einen deutlichen Hinweis auf das Widerrufsrecht und die Frist für den Widerruf. Wenn der Kunde den Änderungen der AGB widerspricht, hat QOOAD das Recht, den Hauptvertrag mit dem widersprechenden Kunden unter Berücksichtigung dieser AGB mit einer Frist von vier (4) Wochen zu kündigen. 

Abschnitt 3: Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes 

Die Verträge werden in deutscher Sprache abgeschlossen. Nach Vertragsabschluss wird der Vertragstext von QOOAD gespeichert, jedoch ist er für den Kunden nicht mehr einsehbar. 

Abschnitt 4: Bereitstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die aktuelle Version der AGB auf der Website von QOOAD einzusehen. 

Abschnitt 5: Gegenstand des Vertrags 

Der Vertragsgegenstand gemäß dieser AGB besteht aus dem Hauptvertrag, der die rechtlichen Beziehungen zwischen QOOAD und seinen Kunden während der Registrierung und der damit verbundenen Serviceleistungen regelt. Zusätzlich umfasst der Vertragsgegenstand die Einzelmietverträge, die auf Basis dieser AGB und des Hauptvertrags zwischen QOOAD und dem registrierten Kunden für die individuelle Kurzzeitmiete abgeschlossen werden. QOOAD übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit der Kraftfahrzeuge. QOOAD behält sich das Recht vor, die Nutzung der Kraftfahrzeuge einzuschränken oder vollständig auszuschließen. 

Abschnitt 6: App 

Im Rahmen des Hauptvertrags, der diesen AGB unterliegt, erhält der Kunde von QOOAD Zugang zu einer Smartphone-App, die von QOOAD für die auf der Website angegebenen Betriebssysteme bereitgestellt wird. Über diese App erhält der Kunde eine Übersicht über alle verfügbaren Kraftfahrzeuge im von ihm in der App ausgewählten Geschäftsgebiet. Der Kunde kann über die App Reservierungen vornehmen, Fahrzeuge anmieten und die Miete beenden. Um die App nutzen zu können, benötigt der Kunde ein Mobiltelefon, das den technischen Anforderungen der App entspricht, sowie seine persönlichen Anmeldedaten, die er während der Registrierung und beim Abschluss des Hauptvertrags erhält. QOOAD übernimmt keine Gewährleistung für die Kompatibilität mit Mobiltelefonen. Für die Nutzung der App ist eine ausreichende Internetverbindung erforderlich. QOOAD ermöglicht den registrierten Kunden den kostenlosen Zugriff auf die App. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er über eine mobile Datenverbindung verfügt, und trägt alle anfallenden Kosten für die Datenübertragung gegenüber seinem Mobilfunkanbieter. 

§ 2 Bezeichnungen 

Der Begriff „Kunde“ bezieht sich auf eine natürliche Person, die sich erfolgreich und ordnungsgemäß bei QOOAD registriert hat und einen gültigen Hauptvertrags mit QOOAD abgeschlossen hat. 

Unter „QOOAD“ versteht man den Verwender dieser AGB und den Vertragspartner für Hauptverträge und Einzelmietverträge. Die „Parteien“ beziehen sich auf den Kunden und QOOAD gemeinsam. 

Ein „Hauptvertrag“ ist der Vertrag, der durch die Registrierung des Kunden bei QOOAD zustande kommt und als Grundlage für die Einzelmietverträge dient. 

Ein „Einzelmietvertrag“ ist der Vertrag, der im Rahmen des Hauptvertrags für die einzelne Anmietung der Kraftfahrzeuge abgeschlossen wird. 

Die „App“ bezieht sich auf die Smartphone-Anwendung namens „C-Share“(Betreibercode = Qooad), die als Mittel zum Reservieren und Anmieten von QOOAD-Kraftfahrzeugen dient. 

Das „Zugangsmedium“ bezeichnet das Smartphone, auf dem die App installiert ist. 

Das „Geschäftsgebiet“ ist der geografische Bereich, der in der App angezeigt wird und in dem QOOAD die Kraftfahrzeuge zur entgeltlichen Nutzung anbietet. Dies umfasst die angebotenen Stadtgebiete wie Frankfurt am Main und weitere Städte/Orte. Die genauen Informationen können auf der Website sowie in der App eingesehen werden. 

Als „gültige Fahrerlaubnis“ werden Führerscheine anerkannt, die von der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein oder Island ausgestellt wurden. Internationale Führerscheine in Verbindung mit dem nationalen Führerschein werden ebenfalls akzeptiert, sofern sie zum Führen eines PKW, Motorrads oder Kleinkraftrades in der Bundesrepublik Deutschland berechtigen. 

§ 3 Berechtigte Kunden, Vertragspartner 

Abschnitt 1: Berechtigte Kunden 

Kunden von QOOAD müssen natürliche Personen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden „BGB“) sein und einen gültigen Hauptvertrags mit QOOAD abgeschlossen haben, um nutzungsberechtigt zu sein. Die Kunden müssen den folgenden Kriterien entsprechen: 

Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

Sie müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW, Motorrads oder Kleinkraftrades sein. Die Fahrerlaubnis sollte von der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein oder Island ausgestellt worden sein. Alternativ wird ein internationaler Führerschein in Verbindung mit dem entsprechenden nationalen Führerschein akzeptiert, sofern dieser in der Bundesrepublik Deutschland zum Führen eines PKW, Motorrads oder Kleinkraftrades berechtigt. 

Abschnitt 2: Vertragspartei 

Die Vermietung wird von der QOOAD mit Sitz in Maintal 63477, Am Bootshafen 4, Deutschland, durchgeführt. Weitere Informationen über die QOOAD finden Sie im Impressum auf ihrer Website QOOAD.com 

§ 4 Abschluss des Hauptvertrages 

Abschnitt 1: Anmeldungsvorgang 

Der Hauptvertrag zwischen dem Kunden und QOOAD wird durch eine ordnungsgemäße und vollständige Registrierung des Kunden bei QOOAD über die Internetplattform oder die App „QOOAD“ abgeschlossen. Der Kunde wird über die Website oder die App durch den Registrierungsprozess geleitet, bei dem er das Online-Anmeldeformular ausfüllt und die AGB sowie die Datenschutzerklärung akzeptiert. Die Nutzung der Kraftfahrzeuge erfolgt ausschließlich über die App. Durch die Eingabe der Stammdaten und das Akzeptieren der AGB und Datenschutzerklärung wird die Registrierung ordnungsgemäß abgeschlossen. Jeder Kunde darf sich nur einmal registrieren. Der Hauptvertrag wird erst wirksam, wenn QOOAD die Kundendaten bestätigt und freischaltet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine persönlichen Daten, wie Adresse, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, Führerscheindaten und Bankverbindung bzw. Kreditkartendaten, bei QOOAD auf dem aktuellen Stand sind. Bei Änderungen ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich schriftlich, beispielsweise per E-Mail, an QOOAD zu melden. Falls die Daten nachweislich nicht aktuell sind, behält sich QOOAD das Recht vor, den Kunden vorübergehend vom Abschluss von Einzelmietverträgen auszuschließen. Die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelmietvertrags geltende Preis- und Gebührentabelle kann auf der Website von QOOAD eingesehen werden und ist ebenfalls Bestandteil des Hauptvertrags. 

Abschnitt 2: Validierung der Fahrerlaubnis 

Eine weitere Voraussetzung für den Abschluss des Hauptvertrages ist das Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis und deren Verifizierung. Die Verifizierung kann entweder persönlich bei QOOAD im Geschäftsgebiet oder auf audiovisuellem Wege erfolgen. Der Kunde muss vor dem Abschluss des Hauptvertrags seine Identität und Fahrerlaubnis durch geeignete Ausweisdokumente (insbesondere Führerschein und Identitätsnachweis mit Lichtbild) bei QOOAD oder einem autorisierten OnlineDienst, der in der App verlinkt ist, überprüfen lassen. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur zum Zweck der Überprüfung der gültigen Fahrerlaubnis an den Online-Dienst übermittelt. QOOAD erhält lediglich das Ergebnis der Überprüfung vom Online-Dienst mitgeteilt. Die erstellten bildlichen Nachweise werden ebenfalls an QOOAD übermittelt. Bei einer fehlgeschlagenen Verifizierung wird der Kunde benachrichtigt und an den QOOAD Kundenservice verwiesen. 

QOOAD behält sich das Recht vor, jederzeit eine erneute Verifizierung der gültigen Fahrerlaubnis vom Kunden zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist QOOAD berechtigt, den Kunden vorübergehend vom Abschluss weiterer Einzelmietverträge auszuschließen. 

§ 5 Vertragsdauer, Kündigung und Ausschluss des Hauptvertrags 

Der Hauptvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien schriftlich (Textform, z.B. Brief, Fax, E-Mail) mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solch wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde: 

mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug gerät oder seine Zahlungen insgesamt einstellt; 

wiederholt Vertragsverletzungen begeht, insbesondere die vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung der Kraftfahrzeuge und die Anmietungsverbote missachtet, trotz vorheriger Abmahnung durch QOOAD; 

bei der Registrierung oder während des Vertragsverhältnisses falsche Angaben macht oder Informationen verschweigt, sodass QOOAD die Fortsetzung des Vertrags als unzumutbar erachtet; 

unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol fährt; 

das Kraftfahrzeug einer nicht berechtigten Person zur Nutzung übergibt; 

seine Anmeldedaten Dritten zur Verfügung stellt. 

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wird der Kundenzugang von QOOAD umgehend gesperrt. QOOAD behält sich das Recht vor, einen Kunden abzumahnen und gegebenenfalls nach Abmahnung den Hauptvertrag zu kündigen, wenn der Kunde wiederholt dasselbe Kraftfahrzeug reserviert, ohne es tatsächlich anzumieten. 

Darüber hinaus hat QOOAD aus denselben wichtigen Gründen das Recht, den Kunden von der Möglichkeit zum Abschluss von Einzelmietverträgen auszuschließen. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich weigert, bei der Klärung von Schadensfällen mitzuwirken oder wenn der Kunde durch wiederholte Reservierungen ohne tatsächliche Anmietung ein Fahrzeug blockiert. 

§ 6 Einzelmietverträge, Betankung der Kraftfahrzeuge, Reservierung 

Abschnitt 1: Abschluss der Einzelverträge 

Nach der Registrierung kann der Kunde basierend auf dem Hauptvertrag ein beliebiges verfügbares Kraftfahrzeug von QOOAD innerhalb des Geschäftsgebiets durch den Abschluss eines Einzelmietvertrags anmieten. Die Verfügbarkeit des Fahrzeugs setzt voraus, dass es nicht von einem anderen Kunden reserviert oder ausgeliehen ist und dass es keine technischen oder betrieblichen Einschränkungen gibt. Der Kunde kann die Verfügbarkeit in der App einsehen. 

Die aktuelle Preis- und Gebührentabelle zum Zeitpunkt des Einzelmietvertragsschlusses ist auf der Website von QOOAD einsehbar und wird ebenfalls Teil des Einzelmietvertrags. 

Der Kunde kann gleichzeitig nur ein Fahrzeug anmieten. 

Der Einzelmietvertrag für die Nutzung eines bestimmten Kraftfahrzeugs von QOOAD kommt zustande, wenn der Kunde den Mietvorgang in der App auslöst und der Bordcomputer des Fahrzeugs den Zugang zu den Helmen freigibt. 

Abschnitt 2: Mietzeit, Nutzungsdauer 

Die Mietzeit beginnt mit dem Abschluss des Einzelmietvertrags gemäß § 6 Absatz 1 dieser AGB und endet nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in der App. Eine ordnungsgemäße Rückgabe gemäß § 10 Absatz 2 dieser AGB erfordert, dass das Fahrzeug innerhalb des Geschäftsgebiets an einem zugelassenen Ort (siehe § 8 Absatz 5 dieser AGB) abgestellt wird, beide Helme ordnungsgemäß in der Helmbox platziert werden, die Helmbox korrekt verschlossen wird, eine Mobilfunkverbindung an der Rückgabestelle des Fahrzeugs hergestellt werden kann und die Fahrt über die App beendet wird. 

QOOAD behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe den entstandenen Schaden (z.B. Transportkosten für die Rückführung oder das Umparken) dem Kunden in Rechnung zu stellen und eine Aufwandspauschale gemäß der aktuellen Preis- und Gebührentabelle auf der Website von QOOAD zu berechnen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist. 

QOOAD behält sich das Recht vor, zusätzliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein höherer Schaden entstanden ist, der nicht in der Preis- und Gebührentabelle aufgeführt ist. QOOAD ist nicht verpflichtet nachzuweisen, dass tatsächlich Aufwendungen entstanden sind. 

Die maximale Nutzungsdauer eines angemieteten Fahrzeugs ist durch den Tankinhalt des Kraftfahrzeugs begrenzt. Solange der Tank des Fahrzeugs noch ausreichend gefüllt ist, kann der Kunde die Fahrt nach Belieben fortsetzen oder beenden. Wenn der Tank des angemieteten Fahrzeugs auf Reserve anzeigt, erlischt die Nutzungsberechtigung gemäß dem Einzelmietvertrag, und der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug gemäß dieser AGB zurückzugeben. QOOAD weist darauf hin, dass trotz der Reserveanzeige des Tanks und beendeter Nutzungsberechtigung eine ordnungsgemäße Rückgabe und Beendigung des Einzelmietvertrags über die App erforderlich sind. 

Abschnitt 3: Tankprozess 

Nach jeder Vermietung muss der Kunde das Quad auf eigene Kosten voll tanken bei Minutentarif, 2 Stunden, 4 Stunden und Tagesvermietung. 

Abschnitt 4: Abrechnungsgrundlage des Einzelmietvertrags 

Die Abrechnung der Fahrt erfolgt nach der Minutenbasis. Der Preis basiert auf dem aktuellen Preis- und Gebührentabelle, die auf der Website qooad.com sowie in der App eingesehen werden kann. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Mietzeit, wobei jede begonnene Minute als volle Minute berechnet wird. Die Abrechnung erfolgt über das bei der Registrierung angegebene Zahlungsmittel des Kunden. 

Abschnitt 5: Reservierung im Rahmen des Einzelmietvertrags 

Es besteht die Möglichkeit, verfügbare Kraftfahrzeuge kostenlos zu reservieren. Die maximale kostenfreie Reservierungszeit beträgt 15 Minuten, danach fallen Kosten für jede weitere Minute an. Die genauen Kosten können der Gebührentabelle entnommen werden, die auf der Webseite qooad.com eingesehen werden kann. Falls ein reserviertes Kraftfahrzeug innerhalb der reservierten Zeit nicht vom Kunden angemietet wird, wird es wieder für alle Kunden verfügbar. Der Kunde hat die 

Möglichkeit, eine bereits getätigte Reservierung jederzeit über die App zu stornieren, muss aber dennoch 15% der Reservierungsgebühr zahlen. 

§ 7 BEFUGNISSE, HAFTUNG UND VERANTWORTLICHKEIT VON QOOAD 

QOOAD stellt die App derzeit für iOS und Android zur Verfügung und ist nicht verpflichtet, sie für andere Betriebssysteme anzubieten. QOOAD hat das Recht, technische und inhaltliche Änderungen an der App vorzunehmen. Die Geschäftsgebiete können angepasst werden und bei Betriebsstörungen wird der Kunde über die angegebenen Kontaktdaten informiert. 

Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, einschließlich Zahlungsverzug, kann QOOAD den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der Fahrzeugnutzung ausschließen. Die Fahrzeugpapiere werden in der Kofferraum Box links aufbewahrt und dem Kunden bei Bedarf zugänglich gemacht. 

QOOAD haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet QOOAD nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

Die Haftung von QOOAD erstreckt sich nicht auf Schäden durch die Nichtverfügbarkeit von Fahrzeugen. Es wird keine Garantie für die Verfügbarkeit der Fahrzeuge übernommen. 

§ 8 BEFUGNISSE, HAFTUNG UND VERANTWORTLICHKEIT DES KUNDEN 

Der Kunde hat neben den in diesen AGB festgelegten Voraussetzungen das Recht, Einzelmietverträge abzuschließen, sofern die folgenden zusätzlichen Voraussetzungen während der gesamten Dauer der Einzelmietverträge erfüllt sind. 

Abschnitt 1: Registrierung 

Der Kunde bestätigt bei der Registrierung gegenüber QOOAD, dass alle angegebenen Daten wahr und vollständig sind. 

Der Kunde ist verpflichtet, QOOAD unverzüglich schriftlich zu informieren, falls seine Fahrerlaubnis entzogen wird, Einschränkungen seiner Fahrerlaubnis wirksam werden, Fahrverbote verhängt werden oder seine Fahrerlaubnis beschlagnahmt oder vorübergehend sichergestellt wird. Eine E-Mail wird als schriftlich betrachtet. 

Abschnitt 2: App 

Dem Kunden ist es nicht gestattet, das Zugangsmedium und die persönlichen Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, die Anmeldedaten vertraulich zu behandeln und Dritten keinen Zugang dazu zu gewähren. Der Kunde muss die Anmeldedaten unverzüglich ändern, wenn er Grund zur Annahme hat, dass Dritte Kenntnis von den Anmeldedaten erlangt haben. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für Schäden, die QOOAD 

durch die Weitergabe oder den Verlust der persönlichen Anmeldedaten des Kunden an Dritte und/oder des Zugangsmediums entstanden sind. 

Abs. 3: Verkehrstauglichkeit des Kraftfahrzeugs vor Fahrantritt 

Vor Fahrantritt ist der Kunde verpflichtet, sich von der Verkehrstauglichkeit und -sicherheit des Kraftfahrzeugs zu überzeugen. Dies umfasst insbesondere eine visuelle Überprüfung der Reifen sowie eine Funktionsprüfung der Bremswirkung. Sollte die Verkehrstauglichkeit und/oder -sicherheit des Fahrzeugs nicht gewährleistet sein, ist es dem Kunden untersagt, das Kraftfahrzeug in Bewegung zu setzen. Etwaige erkennbare Schäden oder Mängel sind vor Fahrtantritt über die App, telefonisch oder schriftlich an QOOAD zu melden. Sofern der Kunde keine neuen Schäden meldet und in der App bestätigt, dass das Fahrzeug technisch einwandfrei ist, wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug in optisch und technisch einwandfreiem Zustand ist. 

Des Weiteren ist der Kunde dazu verpflichtet, vor Fahrtantritt die Anzahl der in der Helmbox befindlichen Helme in der App anzugeben. 

Der Kunde darf keinerlei Umbauten oder Reparaturen am Kraftfahrzeug eigenständig vornehmen. 

Abs. 4: Während der Fahrt 

Während der Fahrt ist der Kunde verpflichtet, seine gültige Fahrerlaubnis stets bei sich zu führen. Die Berechtigung, ein Fahrzeug von QOOAD zu führen, ist an die Einhaltung sämtlicher in der Fahrerlaubnis festgelegter Bedingungen gebunden. 

Der Kunde hat das Fahrzeug schonend und pfleglich zu behandeln, eine sichere Fahrweise zu gewährleisten und sämtliche straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die maximal zulässige Geschwindigkeit sowie die Höchstbeladung gemäß den Angaben in der Betriebsanleitung des Herstellers zu beachten. Zudem hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass Sitzbank und Helme angemessen behandelt werden und vor groben Verschmutzungen geschützt werden. 

Der Kunde ist verpflichtet, sämtlichen gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Kraftfahrzeugs nachzukommen, sofern diese nicht ausdrücklich von QOOAD übernommen werden, beispielsweise gemäß Vertrag oder diesen AGB. Auf Verlangen von QOOAD hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des Fahrzeugs mitzuteilen und eine Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen. 

Sofern sich der Kunde während der Laufzeit eines Einzelmietvertrags außerhalb des Geschäftsgebiets von QOOAD aufhält, ist er dazu verpflichtet, das Fahrzeug rechtzeitig und ordnungsgemäß im Geschäftsgebiet zurückzugeben, bevor der Tank des Fahrzeugs leer ist, und die Miete dort zu beenden. Die Rückgabe des Fahrzeugs muss im Geschäftsgebiet erfolgen. 

Bei Mängeln, technischen Störungen oder anderen Beeinträchtigungen der vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs ist der Kunde dazu verpflichtet, QOOAD unverzüglich schriftlich oder telefonisch zu 

informieren. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn ein Dritter unberechtigterweise Anspruch auf das Fahrzeug erhebt oder das Fahrzeug beschädigt oder gestohlen wurde. 

Falls der Kunde aufgefordert wird, die Fahrzeugpapiere von autorisierten Behörden vorzulegen, hat der Kunde nach der Kontrolle die Fahrzeugpapiere vollständig und unbeschädigt in die Kofferraum Box links zurückzulegen. 

Abs. 5: Parken 

Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Kraftfahrzeug innerhalb des Geschäftsgebiets ordnungsgemäß gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung auf einem öffentlichen Parkplatz, oder in den von der QOOAD ausgewiesenen Stellplätzen abzustellen und die Miete ausschließlich dort zu beenden. 

Sofern der Kunde das Fahrzeug auf gebührenpflichtigen Parkplätzen oder privatem Gelände (wie Supermarktparkplätzen, Parkhäusern und ähnlichen Sonderzonen) abstellt, trägt der Kunde selbst die anfallenden Kosten. 

Des Weiteren ist es nicht gestattet, das Fahrzeug auf Behindertenparkplätzen, in Halte- oder Parkverboten, Anlieger freien Parkplätzen oder auf Taxiparkplätzen abzustellen. Das Fahrzeug muss jederzeit über öffentliche Wege für jeden zugänglich sein. 

Der Kunde ist für etwaige Bußgelder und Abschleppkosten verantwortlich, die durch vorsätzliches Fehlverhalten entstehen. 

Abs. 6: Unfall, Diebstahl, Zerstörung oder sonstige Beschädigungen 

Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Brands, Wildschadens oder anderer Zerstörungen oder Beschädigungen des Fahrzeugs ist der Kunde dazu verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-) Verursacher involviert ist oder fremdes Eigentum, abgesehen vom Fahrzeug selbst, Schaden erlitten hat. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, ist der Kunde dazu verpflichtet, QOOAD umgehend telefonisch zu informieren und gegebenenfalls einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. In einem solchen Fall muss der Kunde das weitere Vorgehen mit QOOAD absprechen und den Anweisungen folgen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Schadensereignis durch eigenes oder fremdes Verschulden verursacht wurde. 

Im Falle von Schadensereignissen mit Beteiligung Dritter ist es dem Kunden untersagt, ohne vorherige Zustimmung von QOOAD Schuldanerkenntnisse, Haftungsübernahmen oder ähnliche Erklärungen abzugeben. Eine solche Erklärung, die ohne Zustimmung von QOOAD abgegeben wird, gilt ausschließlich für den Kunden selbst. Weder der Halter noch der Versicherer sind daran gebunden. 

Der Kunde ist dazu verpflichtet, QOOAD telefonisch über das Schadensereignis zu informieren. Nach der telefonischen Unfallmeldung wird dem Kunden der Zugang zu einem Schadensmeldeformular gewährt, das in der Helmbox hinterlegt ist. Der Kunde muss das Schadensmeldeformular anschließend wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen, es wieder in die Helmbox legen und diese ordnungsgemäß 

verschließen. Danach muss der Kunde eine schriftliche Erklärung über alle Einzelheiten des Schadenshergangs abgeben. Diese schriftliche Erklärung muss spätestens sieben (7) Tage nach dem Schadensereignis erfolgen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Absendens der schriftlichen Erklärung maßgeblich. Falls innerhalb dieser Frist (zuzüglich einer Postlaufzeit von drei Tagen) keine schriftliche Erklärung bei QOOAD eingeht, kann der Schaden nicht von der Versicherung reguliert werden. In einem solchen Fall behält sich QOOAD das Recht vor, den entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. 

Bei einem Unfall haftet der Kunde grundsätzlich bis zur Höhe der maximalen Selbstbeteiligung gemäß der aktuellen Preis- und Gebührentabelle, die auf der Website qooad.com einzusehen ist. Darüber hinaus trägt der Kunde die Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs ins Geschäftsgebiet, falls der Unfall außerhalb dieses Gebiets stattfindet. 

Der Kunde ist verpflichtet, QOOAD unverzüglich über Gewalt- und Unfallschäden und grobe Verschmutzungen zu informieren. 

Der Einzelmietvertrag wird auch im Falle eines Unfalls erst durch die ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs im Geschäftsgebiet beendet. Falls das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrstüchtig ist, kann der Einzelmietvertrag in Absprache mit QOOAD durch die Übergabe an ein Abschleppunternehmen beendet werden. Die Fortsetzung der Fahrt nach einer Störung oder einem Unfall ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von QOOAD zulässig. 

Der Kunde darf den Unfallort erst verlassen, nachdem die polizeiliche Aufnahme des Unfalls abgeschlossen ist und das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen oder einen beauftragten Dienstleister übergeben wurde oder nach Rücksprache mit QOOAD im Geschäftsgebiet abgestellt wurde. 

Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug sicher und entsprechend der Straßenverkehrsordnung abzustellen, auch im Falle eines Unfalls oder einer Störung. 

Alle Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden am Fahrzeug stehen ausschließlich QOOAD zu. Wenn solche Leistungen an den Kunden ausgezahlt wurden, ist dieser verpflichtet, sie unverzüglich und unaufgefordert an QOOAD weiterzuleiten. 

Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Reparaturwerkstatt auszuwählen. Dieses Recht obliegt allein QOOAD. 

Abs. 7: Einsatz eines Technikers 

Wenn der Kunde durch unsachgemäße Bedienung des Fahrzeugs oder der Zugangstechnik am Fahrzeug einen Schaden verursacht, ist er verpflichtet, den erforderlichen Technikereinsatz durch QOOAD zu bezahlen. Die Kosten hierfür werden pauschal gemäß der aktuellen Preis- und Gebührentabelle, die auf der Website qooad-mobility.de eingesehen werden kann, berechnet. Es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass QOOAD tatsächlich ein geringerer Aufwand entstanden ist. QOOAD behält sich das Recht vor, weitergehende Schäden einzufordern, falls nachgewiesen wird, dass 

ein höherer Schaden entstanden ist als in der Tabelle aufgeführt. Es ist nicht erforderlich, dass QOOAD den tatsächlichen Aufwand nachweist. In diesem Fall gilt die Begrenzung der maximalen Selbstbeteiligung nicht. 

Abs. 8: Allgemein Der Kunde haftet gegenüber QOOAD für alle Schäden, die er verursacht, insbesondere Verstöße gegen die Bestimmungen in §§ 8 und 9 dieser AGB sowie den Diebstahl, die Beschädigung oder den Verlust des Kraftfahrzeugs oder seines Zubehörs. 

Im Falle eines vom Kunden verursachten Unfalls erstreckt sich seine Haftung bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung gemäß der aktuellen Preis- und Gebührentabelle, einzusehen auf der Website QOOAD.com, einschließlich aller damit verbundenen Kosten (z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, erhöhte Versicherungsprämie, zusätzliche Verwaltungskosten). Der Kunde haftet für Verkehrsverstöße oder Straftaten, die mit dem Kraftfahrzeug begangen werden. Er trägt alle daraus resultierenden Kosten und stellt QOOAD vollständig von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Eventuelle Kosten für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand von QOOAD zur Bearbeitung solcher Ansprüche sind vom Kunden in Form einer Aufwandspauschale gemäß der aktuellen Preis- und Gebührentabelle, einzusehen auf der Website QOOAD.com, zu erstatten, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. QOOAD ist berechtigt, bei entsprechendem Nachweis höhere Aufwandkosten geltend zu machen. Es ist nicht erforderlich, dass QOOAD nachweist, dass tatsächlich ein Aufwand entstanden ist. 

Der Kunde verpflichtet sich, im Falle der Weitergabe des Kraftfahrzeugs an eine nicht berechtigte Person eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00 zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt davon unberührt. 

Abs. 9: Bußgeldverfahren Der Kunde haftet uneingeschränkt für alle während der gesamten Mietdauer begangenen Gesetzesverstöße, einschließlich Verstößen gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften sowie etwaigen von Flächeneigentümern angeordneten Verboten. Der Kunde verpflichtet sich daher, QOOAD von allen Bußgeldern, Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten, Verfahrenskosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die von Behörden oder anderen Dritten aufgrund solcher Gesetzesverstöße des Kunden von QOOAD verlangt werden. QOOAD Mobility SE ist berechtigt, im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Gesetzesverstößen Auskunft über den Kunden an die zuständige Behörde zu geben, die zum Zeitpunkt des Verstoßes das entsprechende Kraftfahrzeug gemietet hatte. Eventuelle Kosten für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand von QOOAD zur Bearbeitung solcher Ansprüche sind vom Kunden in Form einer Aufwandspauschale gemäß der aktuellen Preis- und Gebührentabelle, einzusehen auf der Website QOOAD.com, zu erstatten, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. QOOAD ist berechtigt, bei entsprechendem Nachweis höhere Aufwandkosten geltend zu machen. Es ist nicht erforderlich, dass QOOAD nachweist, dass tatsächlich ein Aufwand entstanden ist. 

§ 9 ANMIETUNGSVERBOTE 

Der Kunde ist gemäß Vertrag nicht berechtigt, ein Fahrzeug von QOOAD anzumieten, wenn: 

er unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0 ‰. 

er sich nicht in vollem Besitz seiner geistigen Fähigkeiten befindet. 

seine gültige Fahrerlaubnis erloschen ist oder ein Fahrverbot verhängt wurde, unabhängig davon, ob es sich um einen dauerhaften oder vorübergehenden Zustand handelt. 

die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht gewährleistet ist, auch wenn QOOAD bei erkennbaren Schäden und Mängeln nicht erreichbar ist. 

er das Fahrzeug für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen, Rennen jeglicher Art, Fahrzeugtests, Fahrschulungen, gewerblichen Personentransport oder gewerbliche Transporte nutzt. 

er Gegenstände oder Stoffe transportiert, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Größe, Form oder Gewicht die Fahrsicherheit beeinträchtigen können. 

er das Fahrzeug zum Transport von leichtentzündlichen, giftigen oder anderweitig gefährlichen Stoffen nutzt. 

er das Fahrzeug für strafbare Handlungen verwendet. 

er mehr als 2 Personen (einschließlich des Kunden selbst) oder Tiere transportiert. 

er Kinder unter 8 Jahren transportiert oder Kinder, die nicht in der Lage sind, die Fußrasten zu erreichen, sich selbstständig am Haltegriff festzuhalten oder deren Helme nicht passen, befördert. 

er das Fahrzeug über die maximale Zuladung von 250 kg belädt. 

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Anmietungsverbote ist QOOAD berechtigt, den Einzelmietvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Bei wiederholten Verstößen kann auch der Hauptvertrag gekündigt werden. QOOAD behält sich ausdrücklich das Recht vor, Schadensersatz für Schäden geltend zu machen, die durch Verletzung der Anmietungsverbote entstehen. In diesem Fall greift die Begrenzung der maximalen Selbstbeteiligung nicht. 

§ 10 BEENDIGUNG DER EINZELMIETVERTRÄGE UND RÜCKGABE DES KRAFTFAHRZEUGES 

Abs. 1: Beendigung des Einzelmietvertrages Der Einzelmietvertrag zwischen dem Kunden und QOOAD endet, sobald der Kunde das Mietverhältnis in der App beendet und das Mietende durch App-Pop-Up oder E-Mail-Benachrichtigung bestätigt wurde, sofern das Kraftfahrzeug ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. 

Abs. 2: Rückgabe des Kraftfahrzeuges Der Kunde ist verpflichtet, das Kraftfahrzeug gemäß diesen AGB ordnungsgemäß zurückzugeben. 

Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn: 

Das Fahrzeug innerhalb des Geschäftsgebiets auf einem erlaubten Parkplatz gemäß § 8 Abs. 5 dieser AGB abgestellt wurde. 

Beide Helme ordnungsgemäß in der vorgesehenen Helmbox deponiert wurden. 

Die Helmbox sicher verschlossen wurde. 

Am Rückgabeort des Kraftfahrzeuges eine Mobilfunkverbindung herstellbar ist. 

Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe behält sich QOOAD ausdrücklich das Recht vor, dem Kunden entstandene Schäden (z.B. Kosten für das Umstellen des Fahrzeugs durch QOOAD, Strafzettel) in Rechnung zu stellen. In diesem Fall greift die Begrenzung der maximalen Selbstbeteiligung nicht. Wenn der Kunde das Kraftfahrzeug an nicht öffentlich zugänglichen Orten abstellt (z.B. private Garagen, Hinterhöfe), behält sich QOOAD vor, eine Schadensersatzpauschale gemäß der aktuellen Preis- und Gebührentabelle auf der Website QOOAD.com zu erheben. Eine abweichende Summe ist möglich, wenn der Kunde nachweisen kann, dass QOOAD kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. QOOAD ist berechtigt, dem Kunden gegenüber bei entsprechendem Nachweis einen über die Schadensersatzpauschale hinausgehenden Schaden geltend zu machen. QOOAD ist nicht verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist. 

Der Kunde hat die Verpflichtung, nach Beendigung der Miete keine Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen, die zur Fahrzeugausstattung gehören. 

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Helme ordnungsgemäß in der Helmbox verstaut werden, wenn die Miete endet. Die Helmbox muss sicher verschlossen sein. Der Kunde hat die Helmbox beim Parken und Abstellen des Fahrzeugs ordnungsgemäß vor Diebstahl zu sichern. 

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass das Kraftfahrzeug nach der Rückgabe jederzeit für registrierte Kunden zugänglich ist. Wenn eine Umparkung durch QOOAD erforderlich ist, hat der Kunde die vereinbarte Aufwandspauschale gemäß der Preis- und Gebührentabelle auf der Website QOOAD.com auszugleichen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass QOOAD kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. QOOAD ist berechtigt, dem Kunden gegenüber bei entsprechendem Nachweis einen Schaden geltend zu machen, der über die Aufwandspauschale hinausgeht. QOOAD ist nicht verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt ein Aufwand entstanden ist. 

Die Pflichten des Kunden gemäß § 10 entfallen, wenn er sich aufgrund unfallbedingter Verletzungen als Unfallbeteiligter berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt oder entfernt wird. Sobald es der gesundheitliche Zustand des Kunden zulässt, ist er verpflichtet, den Pflichten gemäß § 10 nachzukommen. 

§ 12 ENTGELT- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Abs. 1: Entgelt und Rechnungserstellung QOOAD stellt dem Kunden gemäß der aktuellen Preis- und Gebührentabelle, einzusehen auf der Website von QOOAD Mobility SE zum Zeitpunkt der Einzelanmietung, das Entgelt in Rechnung. Das Entgelt wird in Euro angegeben und beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zwischengespeicherte Preis- und Gebührenangaben, beispielsweise aus Browser-Caches oder Proxies, sind unverbindlich. Das Entgelt basiert auf der Mietzeit und wird fällig, wenn die Miete ordnungsgemäß beendet wurde. Die Rechnung wird spätestens 28 Tage nach Beendigung des Einzelmietvertrags per E-Mail versandt. Ab einem noch nicht in Rechnung gestellten Entgeltvolumen von 50,00 Euro wird automatisch eine Rechnung erstellt. Etwaige Einwände gegen Rechnungen von QOOAD müssen innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden. QOOAD Mobility SE wird den Kunden in den Rechnungen auf diese Frist und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung hinweisen. 

Abs. 2: Zahlungsmodalität Der Kunde kann das Entgelt per Kreditkarte (z. B. Visa, Mastercard) bezahlen. Die Zahlung per Lastschrift ist für Kunden verfügbar. QOOAD behält sich das Recht vor, Kunden nach wiederholtem erfolglosem Lastschrifteinzug vom Hauptvertrag auszuschließen, es sei denn, der Kunde stellt auf die Zahlung per Kreditkarte um. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Hauptvertrag, dass er berechtigt ist, über das angegebene Bankkonto per Lastschriftverfahren zu verfügen. Die Abbuchungen erfolgen spätestens 28 Tage nach Rechnungsstellung oder ab einem noch nicht in Rechnung gestellten Entgeltvolumen von 50,00 Euro durch einen von QOOAD beauftragten Dritten, sofern abrechenbare Entgelte vorliegen. Der Kunde muss für ausreichende Kontodeckung sorgen. Bei fehlender Kontodeckung oder anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen kann QOOAD dem Kunden den tatsächlich entstandenen Aufwand oder eine Pauschale gemäß der aktuellen Preis- und Gebührentabelle, einzusehen auf der Website von QOOAD, in Rechnung stellen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. QOOAD ist berechtigt, bei entsprechendem Nachweis einen höheren Aufwand geltend zu machen. QOOAD muss nicht nachweisen, dass tatsächlich ein Aufwand entstanden ist. QOOAD kann seine Ansprüche gegen den Kunden jederzeit an Dritte zwecks Forderungseinzugs abtreten (Inkassodienst). Die Abbuchung des Entgelts mittels Lastschriftverfahren erfolgt frühestens zwei (2) Werktage nach dem Rechnungsversand durch einen beauftragten Dritten im Namen von QOOAD, sofern der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat. 

Abs. 3: Preis- und Gebührenänderungen 

QOOAD behält sich vor, Preis- und Gebührenänderungen vorzunehmen. Der Kunde wird mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten der Änderungen darüber informiert. Die Anpassungen treten jeweils zum 1. des folgenden Monats in Kraft und werden auf der Website und in den Rechnungen bekanntgegeben. 

§ 13 AUFRECHNUNG UND ÜBERTRAGBARKEIT DER RECHTE 

Der Kunde kann nur dann gegen Ansprüche von QOOAD aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt, von QOOAD anerkannt oder entscheidungsreif ist. 

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch von QOOAD anerkannt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. 

Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von QOOAD auf Dritte übertragen. 

QOOAD behält sich vor, ihre Forderungen aus der Rechtsbeziehung abzutreten. Eine eventuelle Abtretung wird dem Kunden in der Rechnung mitgeteilt. In diesem Fall kann der Kunde schuldbefreiende Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger leisten, während QOOAD Mobility SE weiterhin für Kundenanfragen und andere Angelegenheiten zuständig bleibt. 

Der Kunde erteilt QOOAD bzw. im Falle einer Forderungsabtretung dem Abtretungsempfänger widerruflich die Ermächtigung, die fälligen Entgelte und bestehenden Schadensersatzforderungen (einschließlich Kosten) im Zusammenhang mit dem Einzelmietvertrag (bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung) per SEPA-Lastschrift von dem angegebenen Konto einzuziehen oder von einem anderen vom Kunden hinterlegten Zahlungsmittel abzubuchen. In diesem Fall übermittelt QOOAD die erforderlichen Daten zur Durchführung der Forderungsabtretung an den Abtretungsempfänger, der diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwenden darf. 

§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Für diese Rechtsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Sitz von QOOAD ist der Erfüllungsort. 

Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, mindestens per E-Mail. 

Frankfurt am Main ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Rechtsbeziehung. QOOAD behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Regelung wird durch die jeweils anwendbare gesetzliche Bestimmung ersetzt. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke